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Bundeszentralamt für Bevölkerungspolitik
Beethovenstraße 218
Bonn/Bad Godesberg



Betr. Sicherung geeigneter Kräfte für Sonderaufgaben

Sehr geehrter Herr

Da in folge Männerknappheit Frauen und Mädchen unbemannt bleiben müssen, tritt an allen zeugungsfähigen Männer die Pflicht heran, sich dieser Frauen und Mädchen anzunehmen, damit die Geburtenzahl gesichert und noch gehoben werden kann.

Sie wurden uns als besonders leistungsfähig namhaft genannt. Wir zweifeln nicht daran, dass sie das Ihnen zugedachte Ehrenamt in vorbildlicher Pflichterfüllung und beispielhafter Gründlichkeit ausführen werden.

Sollten Sie verheiratet sein, so steht Ihrer Gattin nicht das Recht zu, sich scheiden zu lassen. Jede Frau muss die zusätzliche Leistung ihres Mannes im Interesse der Staatserhaltung unterstützen und auf sich nehmen.

Ihnen ist auf amtlichen Beschluss der Bezirk
zugeteilt worden. Er umfasst 10 Frauen, 26 Witwen, und 52 jüngere Mädchen.

Bei der Übernahme des Ihnen zugeteilten Bezirkes erhalten Sie eine steuerfreie Prämie von 360,00 DM netto monatlich, sowie eine Packung mit Kräftigungspillen.

Sollten Sie sich der Ihnen zugewiesenen Aufgabe nicht gewachsen fühlen, so wollen Sie uns die Gründe innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitteilen und einen Ersatzmann benennen.

Sollten Sie aber in der Lage sein, außer Ihrem Bezirk, noch eine zweiten dazu zu nehmen, so können Sie mit einer Beförderung zum Deckoffizier rechnen. Außerdem wird Ihnen der Begattungsorden 1. Klasse verliehen.

Bei Übernahme eines 3. Bezirks sind Sie steuerfrei und pensionsberechtigt.

Ihre segensreiche Tätigkeit wollen Sie bitte sofort beginnen. Der Erfolg ist unter Benutzung des Formblattes, welches wie Ihnen noch zusenden, nach obiger Adresse zu melden.

Bei guter Leistung werden Sie im Kriegsfalle automatisch unter der Bezeichnung z.Z.z. (zur Zucht zurück) reklamiert.

Nach der Geburt des 6. Kindes: silberne Knöpfe für Ihre Hose.
Nach der Geburt des 10. Kindes: goldene Knöpfe für Ihre Hose.
Nach der Geburt des 20. Kindes: wird keine Hose mehr getragen!

Im letzteren Falle besteht für Frauen und Mädchen im Alter von 16-60 Jahren Grußpflicht.

i. A.


(Staatssekretär)

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