Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis. Wir sind der Meinung, wenn Sie in der Lagen waren, Ihren Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie:
Ist keine Entschuldigung. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes in einer untergeordneten Stellung kann genauso gut die nötigen Maßnahmen treffen.
Wenn Sie die Beerdigung auf den Spätnachmittag legen, geben wir Ihnen gern eine Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mir Ihrer Arbeit auf dem Laufenden.
Eigener Todesfall:
Damit dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie
zwei Wochen vorher Bescheid geben, damit wir einen neue Kraft für Ihren Job anlernen können.
wenn ein solcher Bescheid zwei Wochen vorher nicht möglich ist, rufen Sie vor 8 Uhr morgens an, damit eine Aushilfskraft engagiert werden kann.
dies ist jedoch nur mit Ihrer Unterschrift und der des behandelnden Arztes möglich. Liegen die beiden Unterschriften nicht vor, so wird Ihnen die Fehlzeit vom Jahresurlaub abgezogen.
Urlaubsbewilligung zur Operation:
Diese Unsitte wird nicht länger geduldet. Wir möchten Sie dringend bitten, sich jeden Gedanken an eine Operation aus dem Kopf zu schlagen. Wir sind der Meinung, solange Sie bei uns angestellt sind, benötigen Sie alles, was Sie besitzen und dürfen nicht davon entfernen lassen.
Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind: Abtrennen eines Teils von Ihnen verstößt gegen den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Arbeitsvertrag.